8
Information
und Beratung
Bürgerbüro
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros
sind Ihnen in folgenden Angelegenheiten
behilflich:
¡¡An- und Abmeldung von Neubürgern, Um-
meldung (bei Wohnungswechsel innerhalb von
Selm), gleichzeitig evtl. Änderung des Fahrzeugscheines
¡¡Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
(früher GEZ)
¡¡Führerscheinanträge /
Umtausch EU-Führerschein
¡¡Führungszeugnis
¡¡Kraftfahrzeugabmeldung
¡¡Lebensbescheinigung
(für Betriebsrente gebührenfrei)
¡¡Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
¡¡Melderegisterauskünfte
¡¡Parkerleichterung
¡¡Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis /
Befreiung von der Ausweispflicht
¡¡Reisepass
¡¡Schwerbehindertenausweis
Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im Bürgerbüro erhalten Sie unter den Telefon
Nummern: 69209, 69210, 69211 und 69267.
Sollten die Telefon-Nummern nicht erreichbar sein,
wählen Sie bitte die Info-Zentrale unter der Telefon
Nummer 69-0.
Ehrenamt und bürgerschaftliches
Engagement
Immer mehr Menschen engagieren sich ehrenamtlich
in unterschiedlichen Bereichen und vieles wäre
ohne ihren Einsatz nicht möglich. Ob Kirche, Politik,
Sport, Freizeitgestaltung, Gesundheit oder anderes
– ohne das ehrenamtliche bzw. bürgerschaftliche
Engagement undenkbar.
Die Ehrenamtskarte
Bürgerschaftliches Engagement bedeutet
u. a. auch die Ausübung eines Ehrenamtes.
Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält durch die
Ehrenamtskarte eine entsprechende Anerkennung
und Wertschätzung seiner freiwilligen Tätigkeit.
Die Ehrenamtskarte erhalten Personen, die folgende
Voraussetzung erfüllen:
¡¡das durchschnittliche wöchentliche Engagement
beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Stunden
im Jahr
¡¡im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen
keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung
für entstandene Kosten
hinausgehen
¡¡der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt
und von zwei verantwortlichen Personen
(in der Regel Vorstandsmitglieder) des Vereins,
der Institution unterzeichnet werden
¡¡der Antragsstellende muss bereits seit drei
Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sein
¡¡für Jugendliche bis 21 Jahren: ehrenamtliche
Tätigkeit ein Jahr
Die Ehrenamtskarte mit einer Gültigkeit von zwei
Jahren ist persönlich und nicht übertragbar.