Seniorenwegweiser der Stadt Selm
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Finanzielle Hilfen
Sozialhilfe nach dem
Sozialgesetzbuch XII
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in
Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
einen Anspruch haben. Die Ursachen
derartiger Notlagen (z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit,
zu geringes Renteneinkommen etc.) können
vielfältig sein. Im Prinzip kann es jeden treffen,
vorübergehend oder auch längerfristig, Leistungen
der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die
Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger
der Hilfe die Führung eines menschenwürdigen
Lebens zu ermöglichen. Sozialhilfe wird als
Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht.
Gesetzliche Grundlage für die Gewährung
von Sozialhilfe ist seit dem 01.01.2005 das Zwölfte
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Sozialhilfe umfasst nach § 8 SGB XII folgende
Hilfen:
¡¡Hilfe zum Lebensunterhalt
¡¡Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung
¡¡Hilfen zur Gesundheit
¡¡Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
¡¡Hilfe zur Pflege
¡¡Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
¡¡Hilfen in anderen Lebenslagen
Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie hier:
Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales der
Stadt Selm
Adenauerplatz 2, 59379 Selm
Kontakt mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern
unter Tel.: 69-136, 69-148, 69-150 und 69-146
Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen
für Dinge des täglichen Lebens nicht ausreicht,
erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt. Außerdem
können Sie einmalige Hilfen beantragen für:
Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für
Bekleidung. Zudem gibt es in bestimmten Fällen
Mehrbedarfe.
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales der
Stadt Selm der Stadt Selm
Adenauerplatz 2, 569379 Selm
Ansprechpartnerin:
Jutta Tönsgerlemann, Tel.: 69-136