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Vorsorge
Ganz überwiegend werden Vorsorgeurkunden
durch sogenannte institutionelle Nutzer beim Zentralen
Vorsorgeregister zur Eintragung angemeldet,
insbesondere von Notarinnen und Notaren, die zuvor
eine Vorsorgevollmacht beurkundet haben. In
diesem Fall müssen Sie sich selbst um nichts kümmern.
Vorsorgeurkunden können aber natürlich
auch von Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Eintragung
übermittelt werden. Das kommt nach den
bisherigen Erfahrungen insbesondere vor, wenn
die Vorsorgevollmacht nicht notariell beurkundet
wird. Auch dann ist die Registrierung sehr sinnvoll.
Sie können diese dann selbst vornehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Tel.: 0800 3550500 (kostenlos)
www.vorsorgeregister.de
E-Mail: info@vorsorgeregister.de
Vorsorgevollmacht /
Betreuungsverfügung
In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere
Personen des Vertrauens benannt, die im Bedarfsfall
handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für
die Angelegenheiten, die auch ausdrücklich in dem
Dokument benannt sind. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht
ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit. Neben
rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
kann zum Beispiel für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit
eine Person vorgeschlagen werden, die
die Betreuung übernehmen soll. Eine Vorsorgevollmacht
ist eine absolute Vertrauenssache.
© Rainer Sturm / www.pixelio.de
Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen
Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich
unterschrieben werden. Es ist ratsam, die
Vollmacht notariell bestätigen zu lassen. Die unten
angegebenen Betreuungsstellen können ebenfalls
eine Unterschriftsbeglaubigung vollziehen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann der Betroffene
für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit seinen
Willen bezüglich der Art und Weise, wie im Krankheitsfall
von den Ärzten mit sogenannten lebensverlängernden
Maßnahmen umgegangen werden
soll, niederlegen. Weitere Information erhalten Sie:
Betreuungsstelle des Kreises Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Tel.: 02303 271751
Amtsgericht Lünen, Betreuungsgericht
Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen
Tel.: 02306 924-750 oder 924-760
Sprechzeiten:
Mo. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr
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