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Information
und Beratung
Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde am 01. Januar 1995 als
eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt.
Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht
für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die
gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch
in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Pflegebedürftige sind Personen, die gesundheitlich
bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der
Hilfe durch andere bedürfen. Die Art und der Umfang
der Leistungen aus der Pflegeversicherung richten
sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten,
ist es grundsätzlich notwendig, einen Antrag
bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen oder einem
Bevollmächtigten formlos gestellt werden.
Die Pflegekasse beauftragt nach Eingang des Pflegeantrages
den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“
(MDK), der im Rahmen einer
persönlichen Begutachtung entscheidet, ob die Voraussetzungen
der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind
und welcher Pflegegrad vorliegt. Es empfiehlt sich,
zur Begutachtung durch den MDK einen aktuellen
Medikamentenplan sowie alle Arzt- und Krankenhausberichte
vorzulegen.
Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 01. Januar 2017
die bisherigen drei Pflegestufen. Mit dem neuen
Begutachtungsinstrument wird der Mensch als
Ganzes in den Blick genommen. Die neue Begutachtung
sorgt für eine gerechtere und individuellere
Einstufung der Pflegebedürftigen. Im Zentrum
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stehen der
pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit
und seine Fähigkeiten, unabhängig davon, ob er
wegen körperlichen, kognitiven oder psychischen
Beeinträchtigungen auf die Unterstützung durch
Andere angewiesen ist.
Es kommt also nicht mehr wie bisher nur vorrangig
auf den zeitlichen Hilfebedarf bei körperlichen Verrichtungen
an, sondern darauf, ob und wie der einzelne
Mensch seinen Alltag alleine bewältigen kann.
Dies prüfen die Gutachterinnen und Gutachter des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in
den sechs pflegerelevanten Lebensbereichen:
¡¡Modul 1 – Mobilität: körperliche Beweglichkeit,
zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett und ins
Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des
Wohnbereichs, Treppensteigen (Gewichtung 10 %)
¡¡Modul 2 – Kognitive und kommunikative
Fähigkeiten: verstehen und reden, z. B. Orientierung
über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen,
Erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch
verstehen.
¡¡Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische
Problemlagen: z. B. Unruhe in der Nacht oder
Ängste und Aggressionen, die für sich und andere
belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
(Modul 2 und 3 Gewichtung 15 %).