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Vorsorge
Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden,
das Testament hat auch handschriftlich seine Wirksamkeit.
Die Kosten für ein notarielles Testament
oder einen notariellen Erbvertrag richten sich nach
dem Geschäftswert. Die Höhe der Kosten relativiert
sich jedoch sehr schnell, wenn man den Vergleich
zu einem eventuellen Prozess unter den Erben anstellt,
der durch ein unklares handschriftliches Testament
ausgelöst werden kann.
Die gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag
kann die gesetzliche Erbfolge mitunter
nicht vollständig verdrängen. Die nächsten Angehörigen,
nämlich Ehegatte, Kinder und Eltern haben
Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte des
gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsansprüche können
nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen ausgeschlossen
sein (Erb-/Pflichtteilsunwürdigkeit), beispielweise
wenn versucht wurde, das Testament
des Erblassers zu fälschen.
Testament
Fehlende oder schlecht formulierte Testamente
führen häufig zum Rechtsstreit innerhalb der Familie
und zu Ergebnissen, die in der Regel nicht
im Interesse des Erblassers gelegen haben. Wenn
Sie ein Testament verfassen möchten, beachten
Sie bitte, dass es bestimmte Formen gibt, bei deren
Nichtbeachtung das Testament ungültig wird.
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich
verfasst und unterschrieben sein. Unterschreiben
Sie mit Vor- und Familienname, damit kein Irrtum
entstehen kann. Ort und Datum sind im Testament
festzuhalten, weil durch ein neues Testament das
alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann.
Eheleute können aufgrund eines gemeinsamen
Entschlusses ein gemeinschaftliches, handschriftliches
Testament errichten. Hier genügt es, dass ein
Ehegatte diese gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig
schreibt – der andere Ehepartner mit seiner
vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet.
Um zu verhindern, dass ein Testament verloren
geht, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht.
Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihnen
bei der Abfassung Ihres Testamentes keine Fehler
unterlaufen, sollten Sie ein öffentliches Testament
erstellen. Dies geschieht, indem Sie Ihren letzten
Willen mündlich gegenüber einem Notar erklären
oder selbst schriftlich abfassen und dem Notar
übergeben. Das notarielle Testament wird immer
beim Amtsgericht verwahrt, das heißt, nach Ihrem
Tod wird das Nachlassgericht automatisch informiert.
Von dort erfolgt dann die Benachrichtigung
der Erben und die Testamentseröffnung. Für die
Beratung und Errichtung Ihres Testamentes beim
Notar wird eine Gebühr erhoben.
© Rainer Sturm / www.pixelio.de
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