Seniorenwegweiser der Stadt Selm
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Jeder von uns kann aufgrund einer Erkrankung,
eines Unfalls oder altersbedingten körperlichen
und geistigen Beschwerden in seinen Fähigkeiten
eingeschränkt werden. Tritt ein solcher Fall ein,
ergeben sich oft vielfältige Probleme. Es muss geklärt
werden, wer das Vermögen verwaltet und die
Bankgeschäfte erledigt oder für geeignete ambulante
Hilfe sorgt, gegebenenfalls sogar einen Platz
in einem Wohn- oder Pflegeheim organisiert. Im
schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der
Betroffene, bedingt durch seinen schlechten gesundheitlichen
Zustand nicht mehr in der Lage ist,
ein menschenwürdiges Leben zu führen. Eine Patientenverfügung
hilft, den Willen des Betroffenen
richtig umzusetzen.
Kinder, Eltern und Ehepartner können nicht entscheiden
solange keine Beauftragung durch eine
Vorsorgevollmacht oder ein Beschluss der rechtlichen
Betreuung durch das Amtsgericht vorliegt.
Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,
wenn sie im Fall des Falles nicht
gefunden werden?
Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall
gefunden werden: einfach, schnell,
sicher. Gerichte können vor Anordnung einer
gesetzlichen Betreuung beim Zentralen Vorsorgeregister
anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde
gibt. Diese Anfrage bei der Bundesnotarkammer
ist zu jeder Zeit und dadurch selbst
in Eilfällen noch möglich. Das Gericht kann mit den
vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung
treffen, die dem in der Vorsorgevollmacht
bzw. Betreuungsverfügung niedergelegten Willen
entspricht.
Ein Arzt braucht zum Beispiel die Einwilligung zu
einer das Leben gefährdenden Operation und beantragt
beim Gericht die Bestellung eines Betreuers.
Ist die Vorsorgevollmacht registriert, kann das
Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine Vertrauensperson
vorhanden ist, an die er sich wenden kann.
Auch ohne die Registrierung muss das Gericht zwar
ermitteln, ob es Verfügungen gibt. Muss aber die
Operation bald durchgeführt werden, kann das
Gericht keine umfangreichen Ermittlungen anstellen
und muss einen Betreuer bestellen. Nicht
die gewünschte Vertrauensperson trifft dann die
weitreichende Entscheidung über die medizinische
Behandlung, sondern ein vom Gericht bestellter
Fremder. Deshalb ist die Registrierung jeder Vorsorgeurkunde
im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
so wichtig: Zur Verwirklichung
der Selbstbestimmung.
Vorsorge