Seniorenwegweiser der Stadt Selm
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Wohngeld
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein
geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der
Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe in Form von
Wohngeld.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter
einer Wohnung und als Lastenzuschuss für die Eigentümer
eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Leistung des
Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt-
oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert
oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein
Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten
gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch
nehmen können, ist abhängig von drei Faktoren:
¡¡der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
¡¡der Höhe des Gesamteinkommens
¡¡der Höhe der übernahmefähigen Miete bzw.
Belastung.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen
Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllt
sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales
der Stadt Selm
Adenauerplatz 2, 59379 Selm
Kontakt unter Tel.: 69-136 und 69-146
Hilfen für Blinde und Gehörlose
Personen mit stark eingeschränktem Sehvermögen
können als hochgradig Schwerbehinderte eine monatliche
Beihilfe erhalten, die einkommens- und
vermögensunabhängig ist.
Blinde erhalten Blindenhilfe, die auf die Leistungen
der Pflegeversicherung und vergleichbare
Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung
angerechnet wird, sofern diese wegen der Blindheit
gewährt werden. Blindenhilfe kann auch für
die Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen
gewährt werden.
Gehörlose, bei denen die Taubheit oder eine an
Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bis zum 7. Lebensjahr
festgestellt wurde, können ebenfalls Leistungen
erhalten. Anträge erhalten Sie hier:
Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales
der Stadt Selm
Adenauerplatz 2, 59379 Selm
Ansprechpartnerin:
Jutta Tönsgerlemann, Tel.: 69-136
Rezeptgebührenbefreiung
Durch die Behandlung von Krankheiten und Gebrechen
entstehen oft sehr hohe Medikamentenkosten,
die zu einer erheblichen finanziellen Belastung
der Versicherten führen können. Daher
besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen
von der Entrichtung der Rezeptgebühr
befreit zu werden. Auskünfte hierüber erhalten Sie
bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.