Finanzielle Hilfen
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
nach dem Sozialgesetzbuch XII
Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die
den grundlegenden Bedarf älterer oder dauerhaft
voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen
soll. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales
der Stadt Selm
Adenauerplatz 2, 59379 Selm
Kontakt mit den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern
unter Tel.: 69-136, 69-148, 69-150 und 69-146
Hilfe im Haushalt
Benötigt ein älterer Mensch nur für einzelne hauswirtschaftliche
Tätigkeiten eine Haushaltshilfe und
ist kein grundpflegerischer Bedarf gegeben, können
die Kosten bei geringem Einkommen ggf. vom
Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales der
Stadt Selm übernommen werden.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
In bestimmten Lebenssituationen kann eine entsprechende
Hilfe für die besondere Lebenslage
gewährt werden, die ebenfalls einkommens- und
vermögensabhängig ist. Hierzu zählen nachstehende
Hilfen:
Hilfe zur Pflege
Falls eine häusliche oder stationäre Betreuung
oder Pflege notwendig wird, kann die
gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen
werden. In den Fällen, in denen keine
Pflegeversicherung vorhanden ist oder die Leistungen
der Pflegekasse nicht ausreichen prüft
der Kreis Unna die Voraussetzungen für die Gewährung
von Hilfe bei Pflegebedürftigkeit.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben,
stehen Ihnen die jeweiligen Pflegekassen
oder der Kreis Unna, Fachbereich
Arbeit und Soziales, zur Verfügung.
© Rike / www.pixelio.de
28
/www.pixelio.de