Seniorenwegweiser der Stadt Selm
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Bestattungsvorsorge
Mit einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge können
bereits zu Lebzeiten Festlegungen zur eigenen
Bestattung mit einem Bestattungsunternehmen
getroffen werden. Die eigenen Vorstellungen, beispielsweise
zur Gestaltung der Bestattung, können
so verbindlich für die Vertragspartner und für die
Hinterbliebenen festgelegt werden. Weiterhin ist es
auch möglich, die Grabpflege mit einer Friedhofsgärtnerei
vorab zu vereinbaren und ebenfalls verbindlich
vertraglich zu regeln. In beiden Fällen werden
die vorab gezahlten Geldleistungen auf einem
Treuhandkonto hinterlegt. Diese mit Bestattern
bzw. Friedhofsgärtnereien abgeschlossenen Verträge
sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod
der einen betroffenen Vertragspartei hinaus.
Was tun im Trauerfall?
Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen,
die gerne gemieden werden. Am stärksten sind wir
betroffen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung
ein Trauerfall eintritt. Gerade dann kommt
jedoch zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung
durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt
werden müssen.
Bei Eintritt des Todes eines Angehörigen zu Hause
muss ein Arzt benachrichtigt werden, damit dieser
eine Todesbescheinigung ausstellt. Hierzu sollten
Sie möglichst den Personalausweis der/des Verstorbenen
bereithalten. Eine Überführung des Verstorbenen
ist nur mit einer Todesbescheinigung gestattet.
Bei Todesfällen in Krankenhäusern und Heimen
kümmern sich die jeweiligen Institutionen um die
Todesbescheinigung.
Würdevoll Abschied nehmen
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